Welchen Zugang zu Bildung und Berufsausbildung haben UMF in Österreich?

Unbegleitete Minderjährige, die sich mindestens für ein Schulsemester in Österreich aufhalten und der Schulpflicht unterliegen – diese beginnt mit dem vollendeten sechsten Lebensjahr und dauert neun Jahre –, erhalten den gleichen Zugang zu Bildung wie Kinder mit österreichischer Staatsbürgerschaft.

Quelle: https://www.emn.at/wp-content/uploads/2017/01/EMN_UAM-Study2104_AT_EMN_NCP_de.pdf S.16


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