Welchen Zugang zu Bildung und Berufsausbildung haben UMF in Österreich?
Unbegleitete Minderjährige, die
sich mindestens für ein Schulsemester in Österreich aufhalten und der
Schulpflicht unterliegen – diese beginnt mit dem vollendeten sechsten Lebensjahr und dauert
neun Jahre –, erhalten den gleichen Zugang zu Bildung wie Kinder
mit österreichischer Staatsbürgerschaft.