Welche Integrationsmaßnahmen für UMF gibt es?

Gezielte staatliche Integrationsmaßnahmen für unbegleitete Minderjährige gibt es nicht. Stattdessen sind unbegleitete Minderjährige mit Asylstatus oder subsidiärem Schutzstatus oder einem langfristigen Aufenthaltstitel berechtigt, Maßnahmen des Österreichischen Integrationsfonds zu beantragen.

Quelle: https://www.emn.at/wp-content/uploads/2017/01/EMN_UAM-Study2104_AT_EMN_NCP_de.pdf S.17


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