Gezielte staatliche
Integrationsmaßnahmen für unbegleitete Minderjährige gibt es nicht.
Stattdessen sind unbegleitete Minderjährige mit Asylstatus oder subsidiärem
Schutzstatus oder einem langfristigen Aufenthaltstitel berechtigt, Maßnahmen
des Österreichischen Integrationsfonds zu beantragen.