Was passiert mit unbegleiteten Minderjährigen bei einer Rückkehr und Reintegration? Wie wird vorgegangen?
Unbegleitete Minderjährige werden
selten abgeschoben, auch die Zahl der freiwilligen RückkehrerInnen ist eher
gering. Wenn jedoch eine Rückkehr stattfindet, ist sicherzustellen, dass der oder die Minderjährige an einen Familienangehörigen, Vormund oder an eine
angemessene Betreuungseinrichtung im Rückkehrland übergeben wird.