Was passiert mit unbegleiteten Minderjährigen bei einer Rückkehr und Reintegration? Wie wird vorgegangen?

Unbegleitete Minderjährige werden selten abgeschoben, auch die Zahl der freiwilligen RückkehrerInnen ist eher gering. Wenn jedoch eine Rückkehr stattfindet, ist sicherzustellen, dass der oder die Minderjährige an einen Familienangehörigen, Vormund oder an eine angemessene Betreuungseinrichtung im Rückkehrland übergeben wird.

Quelle: https://www.emn.at/wp-content/uploads/2017/01/EMN_UAM-Study2104_AT_EMN_NCP_de.pdf S.18


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