Welche Dokumente benötigt man für die Einreise in Österreich?
Für die (erste) Einreise nach
Österreich müssen unbegleitete Minderjährige dieselben Dokumente vorlegen
wie alle ausländischen Staatsangehörigen, nämlich einen gültigen Reisepass
oder ein anderes Reisedokument sowie ein Visum gemäß den allgemeinen
Bestimmungen (§ 15 Abs. 1 und 2 FPG). Ausgenommen von der Visumpflicht sind
Drittstaatsangehörige, die einen Aufenthaltstitel von einem anderen
Schengen-Land besitzen, sowie jene, die unter die Visumfreiheit fallen
(Schumacher et al., 2012: 23). Das Visum ist vor der Einreise bei einer
österreichischen Vertretungsbehörde (d.h. Botschaft oder Konsulat) im Ausland
zu beantragen (§ 11 FPG). Unmündige Minderjährige dürfen das Visum nicht
selbst beantragen; mündige Minderjährige können zwar selbst den Antrag
stellen, benötigen aber die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (§ 11 Abs.
8 FPG).