Welche Dokumente benötigt man für die Einreise in Österreich?

Für die (erste) Einreise nach Österreich müssen unbegleitete Minderjährige dieselben Dokumente vorlegen wie alle ausländischen Staatsangehörigen, nämlich einen gültigen Reisepass oder ein anderes Reisedokument sowie ein Visum gemäß den allgemeinen Bestimmungen (§ 15 Abs. 1 und 2 FPG). Ausgenommen von der Visumpflicht sind Drittstaatsangehörige, die einen Aufenthaltstitel von einem anderen Schengen-Land besitzen, sowie jene, die unter die Visumfreiheit fallen (Schumacher et al., 2012: 23). Das Visum ist vor der Einreise bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (d.h. Botschaft oder Konsulat) im Ausland zu beantragen (§ 11 FPG). Unmündige Minderjährige dürfen das Visum nicht selbst beantragen; mündige Minderjährige können zwar selbst den Antrag stellen, benötigen aber die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (§ 11 Abs. 8 FPG).

Quelle: https://www.emn.at/wp-content/uploads/2017/01/EMN_UAM-Study2104_AT_EMN_NCP_de.pdf S.35


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