Wie sieht die Realität in Österreich in Bezug auf Integration in den Arbeitsmarkt für die UMF aus?

Für AsylwerberInnen sind grundsätzlich nur folgende Tätigkeiten erlaubt: Saisonbeschäftigung und Erntearbeit. Eine weitere Möglichkeit ist die so genannte gemeinnützige Beschäftigung. Jugendliche AsylwerberInnen bis zum 25. Lebensjahr dürfen eine Lehrlingsausbildung in einem Beruf mit Lehrlingsmangel oder einem Mangelberuf aufnehmen.

Quelle: https://www.asyl.at/de/themen/arbeitsmarkt/


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