Wie sieht die Realität in Österreich in Bezug auf Integration in den Arbeitsmarkt für die UMF aus?
Für AsylwerberInnen sind
grundsätzlich nur folgende Tätigkeiten erlaubt: Saisonbeschäftigung und
Erntearbeit. Eine weitere Möglichkeit ist die so genannte gemeinnützige
Beschäftigung. Jugendliche AsylwerberInnen bis zum 25. Lebensjahr dürfen eine
Lehrlingsausbildung in einem Beruf mit Lehrlingsmangel oder einem Mangelberuf
aufnehmen.